Der Stadtrat der Stadt Windischeschenbach hat am 12.10.2022 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Windischeschenbach Mitte – Teilgebiet V“ beschlossen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde bereits am 14.09.2022 gefasst.-
Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) – „Bebauungspläne der Innenentwicklung“.
Die 7. Änderung war notwendig, weil der in den 60er-Jahren aufgestellte Bebauungsplan bezüglich seiner Festsetzungssystemaik nicht mehr den heutigen Ansprüchen an eine bauplanungsrechtliche Grundlage für künftige Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich erfüllt.
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