Das Wahlamt der Stadt Windischeschenbach teilt mit, dass als Termin für die Anlegung des Wählerverzeichnisses der 12.01.2025 festgelegt wurde.

Rechtzeitig danach – spätestens bis zum 02.02.2025 – werden den Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen wurden, die Wahlbenachrichtigungsbriefe per Boten übersandt.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist persönlich, schriftlich oder online auf der Homepage der Stadt Windischeschenbach unter www.windischeschenbach.de in der Rubrik „Bürgerservice.ONLINE“ möglich. Für die elektronische Antragstellung ist die Eingabe der mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief übermittelten Wählerverzeichnisnummer sowie die Stimmbezirksnummer erforderlich.

 

Bitte beachten Sie: Die Erteilung bzw. der Versand von Briefwahlunterlagen ist erst nach Vorlage der Stimmzettel – voraussichtlich ab Anfang Februar – möglich.

 

Ein Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen kann bis am Freitag, 21.02.2025 um 15.00 Uhr im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zi.Nr. 12, gestellt werden.

 

Weitere Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025 erfolgen in den Amtskästen der Stadt und können außerdem auf der städtischen Homepage im Bereich „Stadt und Verwaltung – Wahlen“ eingesehen werden.

 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Wahlamtes der Stadt gerne zur Verfügung.

 

Herr Höning: 09681 401 215

Frau Giehl:    09681 401 216

Frau Käs:      09681 401 210