Im Zuge eines Deckblattverfahrens, das Teil des Planfeststellungsverfahrens ist, wird die Planung im Abschnitt Oberfranken/Oberpfalz bis zum Umspannwerk Etzenricht an einigen Maststandorten angepasst. An den veränderten Maststandorten sind daher Baugrunduntersuchungen erforderlich.
Weitere Informationen zur Durchführung, Zeitablauf und Entschädigung bei möglichen Flurschäden finden Sie in der