Die Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen aus Privathaushaltungen über öffentliche Grüngutcontainer ist ab Montag, 24.02.25  möglich.

Standorte der Container: Windischeschenbach, Bahnhofstraße 39 und OT Bernstein

Hinweis:

Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle, das sind Äste und Sträucher, in die bereitstehenden Grüngutcontainer eingeworfen werden. Die sperrigen Abfälle sind vor der Anlieferung zu zerkleinern, damit sie möglichst wenig Volumen beanspruchen. Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle i.S.v. § 1 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (dazu zählen u.a. auch sämtlicher Rasenschnitt, Laub, Heckenschnitt, Schalen von Südfrüchten usw.) durch Eigenkompostierung auf dem anschlusspflichtigen Grundstück verwertet werden. Wenn auf einem Grundstück so viele Grün- und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig dort kompostiert werden können, darf die Ermäßigung nicht beantragt werden. Gleiches gilt, wenn ein Hausmeisterdienst die Grundstückspflege übernimmt und die Grün- und Gartenabfälle abgefahren werden. Eine früher abgegebene Eigenkompostiererklärung kann jederzeit von der verantwortlichen Person widerrufen werden, dann ist die uneingeschränkte Anlieferung von Grün- und Gartenabfällen zulässig.
Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.“