Informationen zur Erteilung bzw. zum Versand von Briefwahlunterlagen
anlässlich der Kommunalwahl am 08.03.2026.
Die Erteilung bzw. der Versand von Briefwahlunterlagen ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben erst ab 16.02.2026 möglich
Spätestens bis zum 15.02.2026 werden den Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen wurden, die Wahlbenachrichtigungsbriefe per Boten übersandt.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist persönlich, schriftlich oder online auf der Homepage der Stadt Windischeschenbach unter www.windischeschenbach.de in der Rubrik „Bürgerservice.ONLINE“ möglich.
Für die elektronische Antragstellung ist die Eingabe der mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief übermittelten Wählerverzeichnisnummer sowie die Stimmbezirksnummer erforderlich.
Ein Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen kann bis Freitag, 06.03.2026 um 15.00 Uhr
im Rathaus, Bürgerservice, Zi.Nr. 5, gestellt werden.