Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Windischeschenbach hat in seiner Sitzung am 17. September 2025 die „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ beschlossen. Die Satzung ist nicht genehmigungspflichtig.
Die Bekanntmachung dieser mit Ausfertigungsdatum vom 12. November 2025 versehenen Satzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) durch Niederlegung der Satzung im Rathaus der Stadt Windischeschenbach, Hauptstraße 34, 92670 Windischeschenbach, I. Stock, Zimmernr. 8, und durch diese Mitteilung bewirkt. Die Satzung liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zur Einsichtnahme aus. Die Satzung tritt am 15. November 2025 in Kraft.