Neue Verbrauchsgebühren ab 01.01.2024 für die Entwässerungseinrichtung

Die Verbrauchsgebühr für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung sowie die Gebühr für das Niederschlagswasser wurden für das Jahr 2024 neu kalkuliert. Die letzte Gebührenanpassung wurde zum 01.01.2021 vorgenommen. Derzeit liegt die Schmutzwassergebühr bei 2,64 € pro m³ Abwasser und die Niederschlagswassergebühr bei 0,14 € pro m².

Die mit der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle durchgeführte Kalkulation ergibt ab 01.01.2024 eine neue Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,77 € pro m³ Abwasser (Anstieg um 0,13 € pro m³ oder 4,9 %). Für das Niederschlagswasser wurde eine Gebühr von 0,13 € pro m² errechnet (Rückgang um 0,01 € pro m² oder 7,1 %).

Die Veränderungen bei den vorgenannten Gebühren sind im Wesentlichen nachfolgenden Gründen geschuldet:

  • Anstieg der Energiekosten seit 2021 (Stromkosten sind von durchschnittlich 57.000 € der Jahre 2021/2022 auf 109.000 € im Jahr 2023 gestiegen)
  • Lohnerhöhungen der letzten Jahre
  • Anstieg der Unterhaltskosten
  • Allgemeine Preisentwicklung – Inflation (2021: 3,1 %, 2022: 7,9 %, Prognose 2023: 6,1 %)

In einer Kalkulation sind die Überdeckungen und Unterdeckungen der Vorjahre zu berücksichtigen. In der Neukalkulation für das kommende Jahr 2024 sind Unterdeckungen aus Vorjahren im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von 19.293 € und beim Schmutzwasser von 112.984 € enthalten.

Zur Information: Aufgrund der Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,13 € ab 01.01.2024 wird jährlich ein 1-Personenhaushalt mit 6,05 € (monatlich 0,50 €), ein 2-Personenhaushalt mit 12,09 € (monatlich 1,01 €) und ein 4-Personenhaushalt mit 24,18 € (monatlich 2,02 €) mehr belastet (angenommener durchschnittlicher Jahreswasserverbrauch pro Person von 46,5 m³ und ohne Berücksichtigung der Niederschlagswassergebühr).

Berechnungsbeispiel: 4-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus mit Garage:

Grundstücksfläche:                                       574 m²

befestigte, bebaute Fläche:                          257 m² entspricht Stufe IV

gebührenpflichtige Fläche :                         258 m² (574 m² x 0,45)

Schmutzwasser:                                             186 m³

Kostenberechnung bisher:

186 m³ x 2,64 € = 491,04 € (Schmutzwassergebühr)

258 m² x 0,14 € =   36,12 € (Niederschlagswassergebühr)

=> 527,16 € jährliche Kosten Entwässerung bisher

Kostenberechnung neu:

186 m³ x 2,77 € = 515,22 € (Schmutzwassergebühr)

258 m² x 0,13 € =   33,54 € (Niederschlagswassergebühr)

=> 548,76 € jährliche Kosten Entwässerung neu

Insgesamt sind hier an diesem Beispiel Mehrkosten von 21,60 € jährlich zu tragen.

Hier finden Sie die Änderungssatzung