Benutzungsordnung der Stadtbücherei Windischeschenbach

Inhaltsverzeichnis:

1. Allgemeines
2. Benutzerkreis
3. Anmeldung
4. Entleihung, Verlängerung und Vormerkung
5. Leserecherche-Platz
6. Behandlung der ausgegebenen Medien, Haftung
7. Gebühren
8. Hausordnung
9. Ausschluss von der Benutzung
10. Inkrafttreten

Anlage: Gebührenordnung

1. Allgemeines

Die Stadtbücherei Windischeschenbach ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Windischeschenbach. Sie dient der Bildung, der Fortbildung und Information sowie der Erholung und Freizeitgestaltung. Sie hat die Aufgabe, den Nutzern durch sachgemäße Bereitstellung und Erschließung von Medien und Informationsträgern aller Art die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen. Sie hat darüber hinaus unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts, die Aufgabe, ihre Bestände in den Räumen der Stadtbücherei zur Benutzung bereitzustellen, die Bestände zur Nutzung außerhalb der Bücherei auszuleihen, über ihre Bestände Auskunft zu geben und sich der Aufgaben der Leseförderung zu stellen.

2. Benutzerkreis

Die Stadtbücherei kann von den Einwohnern der Stadt Windischeschenbach im Rahmen dieser Benutzungsordnung benutzt werden. Über die Zulassung auswärtiger Benutzer oder Urlauber und Gäste entscheidet die Stadtbücherei. Das Benutzungsverhältnis ist ein privatrechtliches.

3. Anmeldung

a)
Zur Anmeldung ist die Vorlage eines gültigen Ausweises erforderlich. Dabei werden folgende personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gespeichert: Familienname, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und bei Minderjährigen der Name des gesetzlichen Vertreters und ggf. dessen Anschrift. Zur ordnungsgemäßen Büchereiorganisation werden auch die ausgeliehenen Medien für die Dauer eines Jahres gespeichert.
Sämtliche erhobene Daten dienen ausschließlich der bücherei-bezogenen Datenverarbeitung. Die Benutzerin/der Benutzer bestätigt durch seine Anmeldung, dass sie/er die Benutzungsordnung anerkennt.

b)
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können Bücher und andere Medien nur mit Einverständnis der gesetzlichen Vertreter entleihen. Bei der Ausgabe von Videokassetten, CD´s und DVD´s gelten die Altersangaben der FSK-Vorschriften.

c)
Das Mindestalter für die Ausstellung eines Ausweises beträgt 6 Jahre. Kinder unter 6 Jahren können die Bücherei nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters benutzen.

d)
Nach der Anmeldung erhält jede Benutzerin/jeder Benutzer einen kostenpflichtigen Benutzerausweis in Form eines Einzelausweises, der nicht übertragbar ist. Zur Entleihung von Medien der Bücherei ist der Benutzerausweis vorzulegen. Der Benutzerausweis bleibt im Eigentum der Stadt Windischeschenbach. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Die Ausstellung eines Ersatzausweises ist kostenpflichtig.

e)
Namens- oder Anschriftenänderungen sind der Bücherei umgehend mitzuteilen.

f)
Der Büchereiausweis ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen für die Benutzung der Stadtbücherei nicht mehr vorliegen oder die Leitung der Bücherei dies verlangt.

g)
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei werden durch Aushang bekannt gegeben.

4.Entleihung, Verlängerung und Vormerkung

a)
Gegen Vorlage des Büchereiausweises werden die verfügbaren Medien ausgegeben. Benutzer, die keinen Büchereiausweis besitzen (z. B. Urlauber oder Gäste) können gemäß Entscheidung durch die Leitung der Stadtbücherei eine Einzelausleihe gegen Kaution vornehmen. Die Anzahl der vom Benutzer zur Ausleihe vorgesehenen Medien kann von der Leitung der Stadtbücherei begrenzt werden.

b)
Leihfristen
Die Leihfrist beträgt für:
– Bücher 4 Wochen
– Zeitschriften 1 Woche
– alle anderen Medien 2 Wochen.

Für aktuelle oder stark nachgefragte Bücher kann die Leihfrist verkürzt werden. Das jeweils aktuelle Heft einer Zeitschrift ist nicht entleihbar. Der Benutzer verpflichtet sich, die entliehenen Medien spätestens mit Ablauf der Ausleihfrist zurückzugeben.

c)
Bücher, Zeitschriften, Video-Cassetten und Toncassetten können kostenlos ausgeliehen werden.
Für DVD´s, CD´s und CD-Roms wird eine Leihgebühr erhoben.

d)
Eine Fristverlängerung für Bücher ist auf Anfrage einmal möglich. Diese kann jedoch nur dann gewährt werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Eine telefonische Fristverlängerung ist nur zu den Ausleihzeiten möglich. Die Fristverlängerung ist auch per Email (buecherei@windischeschenbach.de) möglich. Für die Ausleihe vorgesehene Medien können in der Regel vorbestellt werden.

Die Leitung der Stadtbücherei ist in begründeten Fällen berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

f)
Wird die Leihfrist für entliehene Medien um eine Woche überschritten, ohne dass die/der Benutzer/in rechtzeitig die Verlängerung beantragt hat, wird ab Beginn der zweiten Woche der verspäteten Abgabe eine Versäumnisgebühr pro Medium und Woche erhoben.

g)
Bei Medien , die vier Wochen nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, erinnert die Stadtbücherei unter Fristsetzung an die Rückgabepflicht (erste Mahnung).

h)
Bleibt die 2. Mahnung mit einer Fristsetzung von 14 Tagen erfolglos, werden die Medien zum Neubeschaffungspreis zuzüglich einem Einarbeitungszuschlag pro Medium in Rechnung gestellt. Sollte danach ein weiteres Mahnverfahren erforderlich sein, wird dies von der Stadtkasse durchgeführt. Die Versäumnisgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer keine schriftlichen Mahnungen erhalten hat.

5. Leserecherche-Platz

a)
Die Stadtbücherei stellt einen PC zur Benutzung als Leserecherche – Platz zur Verfügung. Die Benutzung dieses Platzes ist nur gegen Vorlage des Benutzerausweises gestattet.

b)
Die Nutzungsdauer ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, wenn mehrere Benutzer der Bücherei diesen Platz nutzen möchten.

c)
Für schuldhaft herbeigeführte Schäden an Hard- und Software haften die Benutzerin/der Benutzer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter.

6. Behandlung der ausgegebenen Medien, Haftung

a)
Die Nutzerin/der Nutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderungen, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Die Bänder von Ton- und Videokassetten sind vor der Rückgabe zurückzuspulen.

b)
Die Nutzerin/der Nutzer hat den Zustand der ihr/ihm übergebenen Medien zu prüfen und vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen.

c)
Der Verlust entliehener Medien ist unverzüglich anzuzeigen.

d)
Für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum der Bibliothek während der Benutzung sowie für Schäden, die aus dem Verlust oder dem Missbrauch des Benutzerausweises durch Dritte entstehen, hat die Benutzerin/der Benutzer vollen Ersatz zu leisten, auch wenn sie/ihn kein Verschulden trifft.

e)
Die Nutzerin/der Nutzer haftet für die Beschädigung oder den Verlust von Medien. Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe der Medien kann die Stadtbücherei von der Benutzerin/dem Benutzer – unabhängig von einem Verschulden – die Kosten für die Neuanschaffung, bei vergriffenen Medien die Kosten für die Beschaffung eines gleichwertigen Mediums verlangen, zuzüglich eines Einarbeitungszuschlages.

f)
Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung entliehener elektronischer Medien an Anlagen, Anlagenteilen oder Programmen des Benutzers entstehen.

7. Gebühren

Die Erhebung von Gebühren und Auslagen richtet sich nach der Anlage zu dieser Benutzungsordnung.

8. Hausordnung

a)
Die Leitung der Stadtbücherei bzw. die von ihr beauftragten Mitarbeiter/innen nehmen in der Bücherei das Hausrecht wahr. Anordnungen und Weisungen der Mitarbeiter/innen ist unverzüglich Folge zu leisten.

b)
Jede Benutzerin/jeder Benutzer hat sich in den Räumen der Stadtbücherei so zu verhalten, dass sie/er andere Nutzerinnen und Nutzer nicht stört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt.

c)
Rauchen ist nicht gestattet.

d)
Tiere, Gepäckstücke und sonstige sperrige Gegenstände dürfen nicht in die Büchereiräume mitgenommen werden.

e)
Die Stadtbücherei haftet nicht für den Verlust von Geld und Wertsachen.

f)
Für die Nutzung der Computer und sonstiger Geräte können vom Personal der Bücherei maximale Benutzungszeiten festgesetzt werden.

9. Ausschluss von der Benutzung

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung der Stadtbücherei auf Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden.

10. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 13.12.1989 außer Kraft.

Windischeschenbach, 15. Dezember 2006

S t a d t

Meier
Erster Bürgermeister

 

a) Büchereiausweis (einmalig)……………………………………..2,00 €

b) Ersatzausstellung eines Büchereiausweises…………………..2,00 €

c) Leihgebühr für DVD´s, CD´s und CD-Roms……………………0,50 €

d) Versäumnisgebühr je Medium und Woche……………………..0,50 €

e) Medienersatz……………………………………………………..Neubeschaffungspreis

f) Einarbeitungszuschlag …………………………………………..2,50 €

g) Kaution…………………………………………………………….2,00 bis 10,00 €