O-Marsch am 02.09.2026:

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegen gebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition und dergleichen ausgehen, wird ausdrücklich hingewiesen.

Übungsschäden sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungs-stelle des Bundes, Regionalbüro Süd, Rudolphstr. 28-30, 90489 Nürnberg, geltend zu machen.

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